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Windenergie in Deutschland

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Windenergie, bei diesem Thema kochen die Emotionen hoch

Windenergie in Deutschland

Es ist fast schon paradox, dass ein Thema, welches erst im Rahmen eines gesteigerten Umweltbewusstseins aufgekommen ist, aktuell so kontrovers und hitzig als "Umweltproblem" diskutiert wird: die Erzeugung von Strom mittels Windkraft.

Niemanden kann entgangen sein, dass in den letzten Jahren die Zahl der Windenergieanlagen ebenso gestiegen ist, wie die Zahl der Bürgerinitiativen gegen Windenergie. Ein Grund, auf dieser Seite ein paar Aspekte hinsichtlich des Einflusses von Windenergieanlagen auf Deutschlands Natur aufzuführen.

Im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb von Windenergieanlagen sind einige unmittelbare Aspekte für die Natur in Deutschland zu beachten. Ebenso wichtige, aber die Tier- und Pflanzenwelt nicht unmittelbar betreffende Aspekte, wie "Wirtschaftlichkeit", "Energie-Effizienz", "Ökobilanz" und "Energiespeicherung" bei Windenergieanlagen, sollen hier nicht behandelt werden.

Konfliktfeld: Kollision von Vögeln und Fledermäusen mit Windenergieanlagen

Ein zentrales Konfliktfeld in Zusammenhang mit Windenergie ist der Schaden, den laufende Rotoren in der Tierwelt anrichten. Zu nennen sind hier insbesondere die Wirbeltiergruppen der Vögel und Fledermäuse, überwiegend streng geschützte Arten. Dies mag zunächst verwundern, da man davon ausgehen könnte, dass die Windenergieanlagen doch "gut zu sehen" sind. Bedenkt man aber, dass die rotierenden Flügelspitzen mit Geschwindigkeiten von über 350 Km/h durch die Luft streichen, ist es verständlich, wenn z.B. Vögel die Gefahr offensichtlich nicht abschätzen können. Bei Fledermäusen sind es zusätzlich die starken Druckveränderungen welche bei den Rotorblättern durch Luftverwirbelungen entstehen. Die kleinen Tiere, welche teilweise nur die Größe einer Streichholzschachtel haben, erleiden innere Verletzungen ("Barotrauma") und sterben, auch wenn sie nicht unmittelbar gegen ein Rotorblatt prallen.

Unstrittig ist, dass man - je nach Standort - viele tote Tiere unter Windenergieanlagen findet. Wie hoch die Verluste sind, ob die Population nachhaltig geschädigt werden oder z.B. Lerneffekte bei Vogelarten eintreten ist jedoch schwer zu beurteilen und wird sehr hitzig diskutiert. In dem Zusammenhang wird oft der Greifvogel Rotmilan genannt, für den Deutschland eine besondere Verantwortung hat, weil der weltweite Verbreitungsschwerpunkt der Art bei uns in Deutschland liegt. Der Rotmilan soll überproportional häufig mit den rotierenden Windenergieflügeln kollidieren.

Aktuelle Studien[1, 2] versuchen, das Ausmaß der Kollision von Vögeln mit Windenergieanlagen zu untersuchen. Für den Rotmilan kommt man zu dem Schluss, dass er nicht auffallend häufiger als andere Arten betroffen ist, z.B. wesentlich seltener als der häufige Mäusebussard. Für beide Arten vermutet man jedoch, dass Windenergieanlagen sich durchaus negativ auf die Populationen auswirken können oder in den Untersuchungsgebieten bereits ausgewirkt haben. Bei Windenergieanlagen in der Agrarlandschaft waren häufige (und noch ungefährdete) Arten auch häufig durch Kollisionen betroffen und man vermutet, dass die Populationen dieser Arten wenig durch Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Andererseits weist die Studie auch darauf hin, dass gerade die Vogelwelt der Agrarlandschaft die stärksten Rückgänge aufweist und der Einfluss von Windenergieanlagen auf diese Arten minimiert werden muss. Ein Beispiel für eine solche im Rückgang betroffene Art ist die Feldlerche, welche ebenfalls oft in Zusammenhang mit Windenergie genannt wird.

Generell kann man sagen, dass es artspezifische Unterschiede gibt und die im Jahresverlauf wechselnde Landnutzung im Bereich von Windenergieanlagen zu Veränderungen der Brutplätze, Nahrungs- und Rastgebiete von Vogelarten führt und sich dadurch auch die Gefährdungsdisposition im Jahresverlauf ändert.

Weitere Konfliktfelder im Zusammenhang mit Windenergieanlagen

  • Flächenverbrauch

    Windenergieanlagen verbrauchen Flächen: das Fundament (ca. 300-400qm, Vollversiegelung, die mitunter wieder mit Boden überdeckt wird), sowie meist teilversiegelte Flächen (Schotter) im direkten Umfeld der Windenergieanlage. Für die Anlage alleine rechnet man dauerhaft mit ca. 2000-4000qm Flächenbedarf. Darüber hinaus darf man den Flächenbedarf für den Bau von Anfahrtswegen für Aufbau und Wartung der Anlage nicht vergessen, sowie ggf. Trassen für neu verlegte Stromleitungen.

    Wie hoch dieser Flächenbedarf verglichen mit anderen Energieformen ist, wird verständlicherweise je nach Interessengruppe abweichend eingeschätzt: werden Sicherheitsbereiche des gesamten Windparks mit eingerechnet? rechnet man andererseits bei Braunkohlekraftwerken die Abbauflächen als unwiderruflich verlorene Flächen hinzu?! Dennoch kann man behaupten, dass der Flächenverbrauch von Windenergieanlagen gegenüber den meisten anderen Formen der Energiegewinnung gering ist.

  • Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten

    Die Flächen, auf denen Windenergieanlagen und Zuwege gebaut werden, werden massiv bearbeitet und verändert bzw. zerstört. Hier sind nicht nur Zerstörungen der Pflanzendecke und die auf ihr lebenden Tierarten zu sehen, sondern auch Eingriffe in den Wasserhaushalt oder kleinklimatische Änderungen durch die neu entstehenden Freiflächen. Die anschließende Wiederbegrünung oder Besiedlung von Flächen - sofern nicht von Beton überbaut oder als Zuwegung dauerhaft freigehalten - ermöglicht zwar wieder den Einzug der Natur. Problematisch ist diese Veränderung aber besonders in empfindlichen Habitaten, denn diese können sich nicht ohne weiteres regenerieren. Sie bleiben unwiderruflich zerstört. Durch Zerschneidung größerer, zusammenhängender Waldflächen (Zuwegungen, Freiflächen) können Windenergieanlagen darüber hinaus sensible Arten mit großem Flächenanspruch beeinträchtigen, also weit über den eigentlichen Standort hinaus.

  • Schattenwurf und Schallentwicklung

    Windenergieanlagen können nicht geräuschlos betrieben werden. Das Maß, wie Menschen von diesen Geräuschen belästigt werden, ist individuell subjektiv; besorgt ist man sowohl über den nicht hörbaren, tieffrequenten Schall (Infraschall, <30Hz) aber auch sonstigen Betriebslärm. Beim Schattenwurf ist besonders der wechselnde Schattenwurf des rotierenden Windrades ("Diskoeffekt") zu nennen, der von vielen als sehr störend empfunden wird. Bei diesen Kriterien steht in erster Linie der Mensch im Vordergrund, es ist jedoch denkbar, dass auch Tiere hiervon betroffen sind.

  • Eingriffe in das Landschaftsbild / Optische Beeinträchtigung

    Vögel reagieren unterschiedlich auf die Anwesenheit von Windenergieanlagen. Rotmilane und andere Greifvögeln scheinen Windenergieanlagen nicht zu meiden, während man aber für Gänse und Kraniche Ausweichverhalten beobachten konnte. Gerade die Arten, die Windenergieanlagen nicht als störend empfinden, sind dann durch gehäufte Kollisionen betroffen[1, 2]

    Besonders auf den Menschen bezogen sind Eingriffe in das Landschaftsbild zu sehen. Diese werden schlicht von vielen Menschen als sehr störend empfunden und sind wohl die Haupttriebkraft hinter den meisten Bürgerinitiativen.

Lösungsansätze

Windenergieanlagen sind nicht unerhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Sie müssen einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden, in dem auch die Naturschutzbehörden gehört werden müssen. Das ist bestehendes Gesetz.

Es ist selbstverständlich, dass Windenergieanlagen nicht in besonders wertvollen und schützenswerten Biotoptypen (z.B. Moorgebiete, Magerrasen, Feuchtwiesen etc.) gebaut werden dürfen, denn die Baumaßnahmen zerstören diese Lebensräume. Dazu gehören auch alte Waldbestände mit guter Altersstruktur. In der Praxis hält man sich auch weitestgehend an diesen Grundsatz und es ist zu hoffen, dass dies auch zukünftig der Fall ist. Auch die Zerschneidung größerer, zusammenhängender Waldflächen durch Windenergieanlagen kann für anspruchsvolle Arten ein Problem darstellen und sollte berücksichtigt werden.

Auf anderen - weniger wertigen - Flächen müssen für jeden Einzelfall sorgfältige Gutachten zur Naturverträglichkeit erstellt werden, also "Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)" und "spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)". Der Flächenbedarf einer Windenergieanlage ist per se erst einmal nicht negativ zu bewerten. Auf agro-industriell bewirtschafteten Ackerflächen oder in einer Fichtenmonokultur fällt die verbrauchte Fläche nicht negativ ins Gewicht, man könnte sogar sagen, dass im Fall der Ackerflächen durch die Nutzungsaufgabe eine gewisse Aufwertung erreicht wird. Hier tritt die Umweltbelastung durch den Betrieb der Windenergieanlage in den Vordergrund - z.B. die genannten Kollisionsschäden:

  • Fledermäuse beispielsweise nutzen große Landschaftsbereiche als Jagdrevier und es ist denkbar, dass aufgrund des speziellen Geländereliefs gerade der geplante Standort einer Windenergieanlage mitten in einem solchen Jagdgebiet liegt und zu großen Schäden führen würde. Das kann auch durch technische Einrichtungen näher analysiert werden (s.u.) und sollte in die Entscheidungsfindung einfließen.
  • Im Fall der Rotmilane haben Studien gezeigt, dass insbesondere die Entfernung zu Bruthorsten darüber entscheidet, wie oft sie sich in der Nähe von Windenergieanlagen aufhalten und dadurch gefährdet sind. Windenergieanlagen sollten daher nur in großer Distanz zu den Horsten gebaut werden. Man kann diese Forderung erweitern und generell einen ausreichend Abstand zu bedeutsamen Vogellebensräumen und Brutplätzen ausgewählter Arten fordern. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW)[3] listet sehr differenziert Abstandsempfehlungen für verschiedene Arten auf, denn der Aktionsradius von Schwarzstorch, See- oder Schreiadler ist z.B. deutlich höher, als der von eher kleinen Vogelarten wie Ziegenmelker, Wachtelkönig oder Waldschnepfe. Bisher werden oft ca. 1000m als ausreichend angesehen, die Auflistung der LAG VSW geht teilweise aber deutlich über diesen Wert hinaus, der gemittelte Wert dürfte eher bei 1500m liegen.
  • Mit technischen Maßnahmen versucht man den Betrieb der Windenergieanlagen umweltverträglicher zu machen [4]. So werden an Windenergieanlagen Sensoren eingebaut, welche die Ultraschalllaute von Fledermäusen aufzeichnen ("Gondelmonitoring"). Anhand langfristiger (mind. 1-2 Jahre) Aufzeichnungen der Fledermausaktivität wird das Gefährdungspotential für Fledermäuse zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen abgeschätzt. Die Windenergieanlagen kann dann entsprechend programmiert werden, d.h. dass sie automatisch an- oder abschaltet, wenn eine hohe Gefährdung prognostiziert wurde ("fledermausfreundlicher Betriebsalgorithmus"). Weitere Parameter, die berücksichtigt werden sind beispielsweise Temperatur, Niederschlag und Windgeschwindigkeit. In einigen Bundesländern, z.B. Bayern, ist dieses Vorgehen mittlerweile Standard. Erfolgskontrollen dieser Maßnahmen sind jedoch, sofern sie überhaupt durchgeführt werden, schwierig.
  • Windenergieanlagen können Vermeidungsreaktionen auslösen. Für Raufußhühner wie Auerhuhn, Birkhuhn oder Haselhuhn sind nur wenige Schlagopfer durch Windenergieanlagen bekannt. Man weiß aber, dass gerade diese Arten sehr empfindlich auf menschliche Eingriffe in ihre Lebensräume reagieren, also mit Populationseinbußen durch die Einrichtung einer Windenergieanlage in ihren Lebensräumen zu rechnen ist. Für viele andere Vogelarten wird jedoch beim überwiegenden Teil der Arten von einem eher geringen Effekt ausgegangen. Erfahrungsgemäß reagieren Tiere intensiv auf unmittelbare (neue) akustische und optische Störungen, z.B. durch den Bau und Inbetriebnahme eines Windenergierades. Nach einiger Zeit gewöhnen sie sich jedoch an gleichbleibende Bedingungen und diese werden nicht mehr als Bedrohung/Störung wahrgenommen. Oft - man muss es offen sagen - weiß man aber einfach nicht sicher, welche Auswirkungen bestehende Windenergieanlagen nun haben. So werden bei Wildkatze oder Luchs einerseits Windenergieanlagen negativ aufgeführt, da sie den zusammenhängenden Wald-Lebensraum zerstören, andererseits gehen sowohl Bundesamt für Naturschutz, als auch BUND von keiner Beeinträchtigung durch den Betrieb aus (wohl aber durch die Baumaßnahmen).

Für Windenergieanlagen - sofern sie gebaut werden - und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, muss im Rahmen der Eingriffsregelung ein Ausgleich geschaffen werden. Dieses geschieht heutzutage vorwiegend in Form finanzieller Mittel ("Ersatzgeld"). Diese Gelder können dann für Naturschutzmaßnahmen verwendet werden.

Die optische und akustische Wirkung auf den Menschen kann zwar leichter als bei Tieren beurteilt werden, ist aber in Teilen eben sehr subjektiv. Lärm kann Menschen krank machen und auch bei Infraschall kann man nicht ausschließen, dass dies negative Auswirkungen hat. Durch den unterschiedlichen Sonnenstand im Jahres- und Tagesverlauf wird der Schattenwurf an einem bestimmten Standort nur für eine bestimmte Zeit bemerkbar. Die Schallentwicklung ist je nach Windrichtung unterschiedlich intensiv. Bei der Anlage von Windenergieanlagen in der Nähe von Siedlungen muss dieser Aspekt in Planungsverfahren berücksichtigt werden. Ob Windenergieanlagen in ausreichendem Abstand zu Siedlungen dann aufgrund von Schallentwicklung und Schattenwurf gesundheitsschädlich sind, ist sehr fraglich und bisher nicht belegt. Fakt ist, dass nicht wenige Menschen sich unwohl fühlen, wenn sie unter Windenergierädern stehen, egal ob messbarer Einfluss oder angesprochene Urinstinkte, welche durch etwas "sehr großes, drehendes Etwas" Angst auslösen. Und stille Rückzugsgebiete in der Natur gehen für lärmempfindliche Menschen verloren.

Die empfundenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen sind subjektive Empfindungen der Menschen und nicht wegzudiskutieren. Hier treten verständlicherweise besonders Anwohner vor Ort hervor, deren gewohntes Landschaftsbild verändert wird. Befragungen von Wanderern durch das Deutsche Wanderinstitut haben ergeben, dass Windenergieanlagen von diesen zwar auch als störend empfunden werden. Sie sind aber kein Grund, eine Wanderung nicht anzutreten. Interessanterweise fühlten sich Bezieher von Ökostrom weniger stark belästigt, als andere.

Ein Aspekt, der nicht so oft zur Sprache kommt, ist die Rückbaumöglichkeit von Windenergieanlagen. Sollte man zukünftig über bessere Strategien der Energiegewinnung verfügen, sind Anlagen prinzipiell vollständig und kurzfristig abbaubar, das Material ist überwiegend recycelbar. Man denke im Vergleich dazu an Atomkraftwerke und deren Rückbau.

Fazit

Die hitzigen Debatten zum Thema Windenergie zeigen, dass dieses Thema die Bevölkerung bewegt und man versuchen muss, zu objektiven Betrachtungen zurückzukehren.

Die Abkehr von Atomkraft sowie fossilen Brennstoffen und Hinwendung zu erneuerbaren Energiequellen ist neben anderen Aspekten (Nachhaltigkeit, Sicherheit) auch zur Abschwächung der negativen Folgen der globalen Erwärmung unabdingbar. Derzeit scheint Windenergie ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieser Ziele zu sein. Die Einstellung "Windenergie ja, aber bitte nicht vor meiner Haustür, sondern woanders" ist alleine nicht akzeptabel. Gefälligkeitsgutachten von fragwürdigen "Fachleuten", welche in dem Zusammenhang aus ehemaligen Fichtenmonokulturen plötzlich wertvollste Waldökosysteme machen, nur um Windenergieanlagen zu verhindern, schaden der Glaubwürdigkeit des Naturschutzes.

Andererseits gibt es eben auch negative Aspekte der Windenergie, die nicht ignoriert werden dürfen. Dazu gehört auch - wenn auch aus Sicht des Naturschutzes nicht in erster Linie - die Berücksichtigung emotionaler Belange der Bevölkerung: ob und in welchem Umfang man akzeptiert, dass das Landschaftsbild verändert wird, ist jedoch eine gesellschaftliche Diskussion. Windenergieanlagen sind deutliche Eingriffe in Natur und Landschaft und diese müssen von Naturschutzbehörden äußerst gewissenhaft geprüft und ggf. abgelehnt werden. Das bisher Geschriebene zeigt, dass hier jeder Einzelfall individuell auf seine Umweltverträglichkeit geprüft werden muss. Es gibt eindeutig auch Tabuzonen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Eine pauschale Verurteilung von Windenergie hat jedoch aus Sicht des Naturschutzes keine fachliche Basis.

Bei allen kritischen Betrachtungen sollte man nicht übersehen, wo die Hauptursachen für den Artenschwund in Deutschland liegen. Im Falle der Agrarlandschaft sind nicht die Windenergieanlagen das zentrale Problem, sondern die praktizierte agroindustrielle Landwirtschaft, welche viele Arten lokal bereits zum Aussterben gebracht hat. Die Bewertung der negativen Effekte von Windenergieanlagen würde bei "gesunden" Populationen ganz anders aussehen.

Möglicherweise stellen Windenergieanlagen nur eine Zwischenlösung dar, bis man zukünftig bessere Technologien entwickelt hat. Es kann deshalb kein Ziel sein, dass man nun mit der gleichen "rücksichtslosen" Durchsetzungskraft Windenergieanlagen aufbaut, mit der früher Atomkraftwerke propagiert wurden. Es wird ein Gesamtkonzept zur Energiewende benötigt in dem alle Möglichkeiten regenerativer Energien gefördert werden. Optisch deutlich weniger störend als Windenergieanlagen können beispielsweise flächig ausgebrachte Photovoltaikanlagen sein, die jedoch aktuell bei gleicher Leistung noch einen höheren Flächenverbrauch haben - vielleicht wird sich das durch zukünftige Entwicklungen ändern. Bei Diskussionen zu Pro und Kontra Windenergie darf ein Aspekt jedoch nicht aus den Augen verloren werden: Die Basis und wichtigste aller Bemühungen zu alternativer Energiegewinnung muss eine gleichzeitige Reduzierung des Energieverbrauchs sein.

[1] Hötker, H., Krone, O. & Nehls, G. (2013): Greifvögel und Windenergieanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge. Schlussbericht für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Michael-Otto-Institut im NABU, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, BioConsult SH, Bergenhusen, Berlin, Husum.

[2] Grünkorn, T., Blew, J., Coppack, T., Krüger, O., Nehls, G., Potiek, A., Reichenbach, M., von Rönn, J., Timmermann, H. & Weitekamp, S. (2016): Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen (PROGRESS). Schlussbericht zum durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des 6. Energieforschungsprogrammes der Bundesregierung geförderten Verbundvorhaben PROGRESS, FKZ 0325300A-D.

[3] LAG VSW (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (Stand April 2015)

[4] Behr, O., Brinkmann, R., Korner-Nievergelt, F., Nagy, M., Niermann, I., Reich, M., Simon, R. (Hrsg.)(2015). Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen (RENEBAT II). - Umwelt und Raum Bd. 7, 368 S., Institut für Umweltplanung, Hannover.

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Online: https://www.deutschlands-natur.de/themen/windkraft/
Datum: 19.04.2024
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